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Artikel 1 - Alle unsere Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den hier in der Folge festgesetzten Verkaufsbedingungen.  Die Ankaufsbedingungen unserer Kunden, die unseren Verkaufs-bedingungen widersprechen, werden, außer nach ausdrücklicher anderslautender schriftlicher Vereinbarung, von uns nicht akzeptiert.

Artikel 2 - Unsere Angebote sind freibleibend und werden gemacht ohne Verbindlichkeit was Lieferungs- und Ausführungsdaten betrifft, die immer annährend gemeldent werden.

Artikel 3 - Eine Bestellung verbindet nur den Käufer, doch verbindet den Verkäufer nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung.

Artikel 4 - Wenn der Käufer seine Bestellung annulliert nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, und vor Anfang der Produktion, dann wird er innerhalb von den ächt Tagen eine Annulierungsentschädigung bezahlen, welche pauschal kalkuliert wird auf 30 % des Gesamtbetrages der Bestellung. Bei Annullierung nach Anfang der Produktion wird der Käufer innerhalb von den acht Tagen eine Annullierungsentschädigung bezahlen, welche kalkuliert wird auf 30 % bis 100 % des Gesamtbetrages der Bestellung, abhängig von dem Zeitpunkt und dem vorwärtsgekommen en Produktionsstand.

Artikel 5 - Es wäre denn dasz es eine andere Vereinbarung gibt, werden die Güter geliefert und angenommen in den Lagern des Verkäufers. Die Güter werden auf Risiko und zu Lasten des Käufers transportiert.

Artikel 6 - Beim Verkäuf auf Abruf ohne Zeitbestimmung wird der Käufer in jedem Fall die Güter abrufen und innerhalb von den drei Monaten nach Auftragsbestätigung abholen müssen, und wenn dies fehlt wird der Verkauf als gelöst betrachtet werden und dies ohne vorhergehende Mahnung.

Artikel 7 - Eventuelle Rügen betreffend die Non-Konformität oder sichtbare Mängel müssen durch einen Einschreibebrief und innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung zum Sitz des Verkäufers verschickt werden mit einer deutlichen Umschreibung der Mängel, bei Strafe von Unzulässigkeit.

Artikel 8 - Wenn nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, sind unsere Fakturen stets bar bezahlbar im Sitz des Verkäufers, in Roeselare und ohne Rabatt.

Artikel 9 - Im Fall einer totalen oder partiellen Nichtzahlung einer Faktur am Verfalltag ohne ernste Gründe wird, nach vergeblicher Mahnung, die Restschuld gesteigert um 12 % mit einem Minimum von 125 euro und einem Maximum von 2000 Euro, selbst bei Zuerkennung von Respektfristen.

Artikel 10 - Jede Faktur die unbezahlt bleibt am Verfalltag wird, von Rechts wegen und ohne Mahnung, gesteigert mit einer konventionnellen Verzugsrente von 12 % pro Jahr bis zur totalen Zahlung.

Artikel 11 - Alle Einkassierungs- und Protestkosten für akzeptierte und nicht-akzeptierte Wechsel, Nachnahmegebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Kunden.  Das Anbieten der Wechsel ändert den Zahlungsort nicht.

Artikel 12 - Falls ein akzeptierter Wechsel protestiert oder eine Rechnung am Verfalltag nicht bezahlt wird, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung alle doch nicht verfallenen Wechsel oder Fakturen sofort fällig.

Artikel 13 - Verkaufte Güter bleiben Eigentum des Verkaufers bis zur integralen Zahlung des Verkaufpreises, sowohl in Haupsumme wie in Accessoria, selbts wenn die Güter bearbeitet worden sind. Einmal die Güter geliefert worden sind, trägt der käufer alle Verlust- und Vernichtungsrisiken.

Artikel 14 - Wenn nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, werden alle Güter und Arbeiten ohne garantie geliefert. Die Güter werden geliefert in dem Stand worin sie sich befinden, eventuell mit üblichen kleinen Abweichungen, wie von dem Kunden gekannt und von ihm bei Lieferung kontrolliert.

Artikel 15 - Alle Streitfälle bezüglich dieser Rechnungen oder Verträge fallen unter die Gerichtsbarkeit der Gerichte von Kortrijk oder des Friedensrichters von kanton Roeselare (Belgien). Der Verkäufer hat das Recht die Streitfalle vom Gericht des Wohnsitzes des Schuldners schlichten zu lassen.